FAQ

Fragen rund um die Abstinenzkontrolle

  1. Wie soll ich meine Abstinenz erbringen? Mit Haaren oder Urin?

    Das ist abhängig davon, wie lange Sie schon abstinent sind und wie flexibel Sie sind.

  2. Urinkontrollen

    Das Urinkontrollprogramm können Sie bereits nach kurzer Abstinenz beginnen. Nachteilig am Programm ist die kurzfristige und unvorhergesehene Einbestellung 24 Stunden vor Urinabgabe. Dies setzt eine gewisse Flexibilität im Beruf und Privatem voraus. Außerdem erfolgt die Urinkontrolle unter Sicht, das heißt, der Probenehmer/in hat während der gesamten Abnahme die uneingeschränkte Sicht auf die Körperaustrittsöffnung.

  3. Haaranalysen

    Voraussetzungen für die Durchführung von Haaranalysen sind die ausreichende Menge der Haare (2-3 bleistiftdicke Haarstränge) und die ausreichende Länge der Haare je nach analysierender Substanz. Im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik wird bei Kopfhaaren ein durchschnittliches Wachstum von 1 cm pro Monat ausgegangen. Die Alkoholabstinenz kann maximal 3 Monate rückwirkend betrachtet werden. Dafür werden 3 cm lange Kopfhaare benötigt. Drogen ist in Haare maximal 6 Monate nachweisbar, sodass für die Drogenabstinenz eine Haarlänge von 6 cm erforderlich sind. Der Vorteil der Haaranalyse ist die rückwirkende, längerfristige Betrachtung der Abstinenz. Die Terminplanung ist weit im Voraus möglich. Nachteilig an dieser Abstinenzvariante ist der längere Abstinenzzeitraum, der bis zum Beginn der ersten Haaranalyse, nötig ist. Des Weiteren müssen die Haare unbehandelt sein, das heißt, gefärbtes oder gebleichtes Haar sind für eine Haaranalyse nicht zulässig. Eine Kontamination der Haare durch beispielsweise Aerosole und Stäube ist möglich. Kontakt mit drogenkonsumierenden Menschen und drogenkontaminierten Gegenständen sollten während der Abstinenz komplett gemieden werden.

  4. Welche Substanzen werden getestet, wenn die Abstinenz auf Drogen erfolgen soll?

    Der Abstinenznachweis auf Drogen erfolgt nach verschiedenen Substanzklassen, unabhängig davon, mit welcher Substanz bzw. Droge Sie aufgefallen sind. Die getesteten Substanzklassen sind: Cannabinoide (THC, THC-COOH), Kokain (Kokain, Benzoylecgonin), Amphetamine (Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDEA, MDA), Methadon (Methadon, EDDP), Benzodiazepine (Diazepam, Nordiazepam, Oxazepam, Alprazolam, Hydroxy-Alprazolam, Bromazepam, Hydroxy-Bromazepam, Flunitrazepam, 7-Aminoflunitrazepam, Lorazepam), Opiate (Morphin, Codein, Dihydrocodein, 6-Monoacetylmorhin).

  5. Welche Haare eignen sich für die Haaranalyse?

    Bevorzugt für die Haaranalyse werden Kopfhaare verwendet. Stehen Kopfhaare nicht zur Verfügung und ist die Durchführung eines Urinkontrollprogrammes nicht möglich, dann können auch Körperhaare für den Abstinenznachweis zum Einsatz kommen. Zu den Körperhaaren zählen Bart,- Brust und Schamhaare. Körperhaare wachsen in der Regel langsamer als Kopfhaare, sodass dort länger Substanzen nachgewiesen werden können als im Kopfhaar. Dies ist bei der Verwendung von Körperhaaren zu bedenken.

  6. Wann ist es ratsam, die erste Haaranalyse durchführen zu lassen?

    Das ist immer in Abhängigkeit mit dem zurückliegenden Konsumverhalten zu entscheiden. Es wird empfohlen einen Sicherheitszeitfenster von zusätzlich 2-3 Monaten einzuhalten. Bei intensiven bzw. häufigen Konsum ist es ratsam sogar ein Sicherheitszeitfenster von mindestens 6 Monaten zu beherzigen. Beispielsweise sollte bei einem angestrebten Drogenabstinenznachweis von 6 Monaten bei mäßigem Konsum die erste Haaranalyse nach ca. 8-9 Monaten erfolgen, bei intensivem Konsum erst nach 12 Monaten.

  7. Welche Dinge muss ich im Zusammenhang mit Urinkontrollen bzw. Haaranalyse und Medikamenteneinnahme beachten?

    Viele Medikamente enthalten Substanzen, die Sie während des Abstinenzkontrollprogramms zu meiden haben. Beispielsweise sind die Substanzen Codein und Dihydrocodein teilweise in Hustenmitteln und Alkohol in Schmerztropfen und Erkältungsmittel zu finden.

  8. Was muss bzw. kann ich machen, wenn ich Arzneimittel während des Abstinenzkontrollprogrammes einnehme?

    Sie müssen sich das Arzneimittel von Ihrem behandelten Arzt attestieren lassen und dem Probenehmer/in bei der Urinkontrolle vorlegen. Erfolgt dies nicht, kann das Abstinenzkontrollprogramm nicht fortgeführt werden. Bei Selbstmedikation sollten Sie das Arzneimittel unbedingt nach einem angegebenen Alkoholgehalt (Packungsbeilage) überprüfen.

  9. Was muss ich in Bezug auf Nahrungsmittel und Abstinenzkontrollen beachten?

    Es gibt Nahrungsmittel, die enthalten Substanzen, die Sie während des Abstinenzkontrollprogramms zu meiden haben.

  10. Was bedeutet das Abstinenzkontrollprogramm für mein unmittelbares Umfeld?

    Vermeiden Sie den Kontakt zu Suchtmittelkonsumierenden Personen, um Rückfälle zu vermeiden und um Kontakt zu beispielsweise Cannabis- und Kokainrauch und drogenkontaminierten Gegenständen zu umgehen.